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Coronavirus

Pandemie

Seit Ende Oktober 2021 warnt das RKI in seinem Wochenbericht vor rasant ansteigenden Fallzahlen! Im Dezember 2021 stieg sowohl die Anzahl der untersuchten PCR-Tests als auch die positiven Ergebnisse. Bei nunmehr jedem 5. wurde eine Infektion des Coronavirus nachgewiesen. Überdies mit der Südafrika-Variante Omikron, die noch wesentlich ansteckender sein soll als die bisherigen Viren.

 

Viele Labore und Gesundheitsämter sind überlastet, manche Infektionsmeldung verzögert sich und Meldungen über Kontaktdaten verspäten sich. Denn manches Amt ist noch mit FAX-Geräten unterwegs und das nach über zwei Jahren der Erkenntnis, wie dringend eine zügige Meldung innerhalb eines Tages an das RKI  erforderlich ist. Hinzu kommt, dass gemeldete Daten nicht belastbar sind, denn die Dunkelziffer der unerkannten Infektionen wird als weitaus höher eingeschätzt. Das führt zu einer hohen Belastung der Krankenhäuser bundesweit. Dort sind noch ausreichend Intensivbetten und ggfs. erforderliche Beatmungsgeräte zur Verfügung. Doch die anhaltende Belastung des Pflegepersonals und der Ärzt*innen führte zu einer starken Reduzierung des Personals durch Berufsaufgabe. Die jüngste Ministerpräsident*innenkonferenz mit der noch geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angelika Merkel (CDU) und dem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) führten zu neuen MPK-Beschlüssen:

1. 2G-Regel unabhängig von Inzidenz

In Geschäften (Einzelhandel) sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt künftig die 2G-Regel. Das heißt: Nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene bekommen Zugang. Diese Regel gilt schon in einigen Ländern. Nun soll diese bundesweit ausgeweitet werden – unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. Ergänzend kann auch noch ein sogenannter 2G-plus-Test gefordert werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs.

2. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

„Für alle privaten Zusammenkünfte oder Kontakte soll es dann eine strikte Grenze geben, wenn sich eine nicht geimpfte Person dabei befindet“, sagte Merkel. Überall, wo nicht alle Teilnehmer geimpft und genesen sind, gilt die Grenze: eigener Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14.Jahres sind hiervon ausgenommen.

3. Sport und Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauer*innen. Bei Veranstaltungen im Freien wie zum Beispiel in Fußballstadien darf nur 30 bis 50% der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Besucher*innen.

Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen.

4. Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht

5. Silvester und Neujahr

Auch für dieses Jahr wurde ein Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen. Damit werde die Regelung vom vergangenen Jahr erneut in Kraft gesetzt. Bundesweit wird am Silvestertag und Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

 

Dazu wird empfohlen, dass sich möglichst viele Menschen durch eine Auffrischungsimpfung (Booster für das Immunsystem) insbesondere gegen die neuen Mutationen schützen sollten.

 

Das Kanzleramt der neuen Bundesregierung wird ab dem 06.12.21 durch einen Corona-Krisenstab begleitet, der von einem General der Bundeswehr geführt wird und neben den vorhandenen professionellen Fähigkeiten für Krisensituationen um das Fachwissen der Wissenschaft (u.a. die Wissenschaftsakademie Leopoldina) bereichert wird.

Quelle: www.bundesregierung.de

 

 

 

1350 und 1712 waren Daten in Hamburgs Geschichtsschreibung, die mit Leid und Schmerz bis hin zum Tod verbunden waren. Anlass war der schwarze Tod, wie die damals neue Seuche genannt wurde. Medizinisch bekannt unter Pestilenz, heute unter Pest, eine hochgradig ansteckende Infektionskrankheit, die u.a. als Beulenpest oder als Lungenpest auftrat. Äußerlich zeigte sie sich durch schwarze Geschwülste an Armen, Beinen und am Hals, häufig spuckten die Kranken auch Blut.

Sie soll damals in China ihren Ursprung gehabt haben und eine vom Tier (Ratten, aber auch Eichhörnchen) zum Menschen und umgekehrt übertragbare Krankheit gewesen sein (Zoonose), die sich nachfolgend auch über Tröpfcheninfektion von Mensch-zu-Mensch weiter ausbreitete.

Die ersten Leichen wurden im ehemaligen Gerkenshof und dem Gängeviertel in der Neustadt ganz in der Nähe der St. Michaeliskirche entdeckt, ein eng bebauten Gebiet mit schmutzigen Gassen, fehlender Be- und Entwässerung, feuchten Behausungen und natürlich aufgrund der Hafennähe überbelegt von Einheimischen wie auch Seeleuten und Durchreisenden aus aller Herren Ländern. Erste Symptome ähnelten einer Grippe, gefolgt von Fieber und Kopfschmerzen. Große dunkle Beulen am Hals und in der Leistengegend verwiesen auf die Pest. Im 17. Jahrhundert errichtete eine bürgerliche Stiftung in St. Pauli am Hamburger Berg den Pesthof, ein Krankenhaus für die an der Pest erkrankten.

Der sogenannte  „Pesthofkeller“ unter den denkmalgeschützten Häusern Clemens-Schultz-Straße 94-96 / Ecke Annenstraße 36 sowie Annenstraße 34 liegt zwar in diesem Gebiet, ist aber ein ehemaliger Eiskeller der Schlachterei Koopmann. Beerdigt wurden die Pesttoten auf einem der Friedhöfe vor dem Dammtor. Sie waren die Begräbnisplätze der innerstädtischen Hamburger Kirchengemeinden bzw. der Jüdischen Gemeinde sowie der vier Hauptkirchen St. Katharinen, St. Nikolai, St. Petri und St. Michaelis. Ebenso der beiden Klöster St. Johannis und Mariae Magdalenen (damals mit Standort auf dem Grundstück der Börse am Adolfsplatz) und damals lagen sie außerhalb der Stadtmauern. Der Pestgrabstein in Planten un Blomen erinnert noch heute an diese Katastrophe (4.Foto).

 

1892 erlebte Hamburg die Choleraepidemie. Auch hier fehlte die vorausschauende Planung der Regierenden. Denn Senat und Bürgerschaft waren jahrzehntelang nicht um den Bau einer Filteranlage für das Hamburger Trinkwasser bemüht. Vielmehr wurde das ungereinigte Elbwasser genutzt, das zuvor von der Abpumpstation zwei Kilometer flussaufwärts zusätzlich durch das dort eingelassene Sielwasser erheblich belastet wurde mit Unrat und erheblichen Krankheitserregern. Die Wohnverhältnisse in den Gängevierteln der heutigen Innenstadt waren weiterhin eine "Brutstätten für jeden Ansteckungskeim" soll der Bakteriologe Prof. Robert Koch (1843-1910) bei einem Rundgang durch diese Stadtteile am Hafen gesagt haben. Mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten als Leiter des Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten half er Hamburg. Als Entdecker des Tuberkulose-Erregers (1882) erhielt er den Nobelpreis für Physiologie oder Medizin (1905).

  • Alsbald wurde mit dem Bau einer Trinkwasserfiltration auf der Elbinsel Kaltehofe begonnen.

 

  • 1893 wurde das Amt des Hafenarztes eingerichtet, um die Krankheiten infolge des überseeischen Handelsverkehrs zu kurieren und zu erforschen. Der dafür eingesetzte Marinearzt Albrecht Eduard Bernhard Nocht (1857-1945) konnte sich mit seiner Forderung durchsetzen, sodaß sich am 01.10.1900 das neue Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten federführend für diese Krankheiten spezialisieren konnte. Nicht erst seit heute trägt es den Namen Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) und ist das größte Institut für Tropenmedizin in Deutschland. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft.

 

  • Der Hygieia-Brunnen im Innenhof des Hamburger Rathauses erinnert an diesen technischen und längst überfälligen Fortschritte.

 

2020 nun hat Hamburg – Deutschland – weltweit – die Menschheit mit einer neuen Epidemie zu kämpfen: dem Coronavirus / Covid-19!

Im Mittelpunkt stehen die AHA+L - Regeln; sie bedeuten: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen - dazu regelmäßig Lüften. Eine einfache Angelegenheit (7.Foto), doch nicht alle Mitmenschen halten sich daran bzw. bezweifeln deren Notwendigkeit!

 

Ursprungsland soll erneut China gewesen sein, denn von dort kamen bereits  2019 die ersten Krankenmeldungen bis hin zu Todesfällen. Und auch hier soll die Tier - Mensch-Übertragung dazu geführt haben. So ist China bekannt für seine großen Märkte mit lebendem bzw. geschlachtetem Tier, u.a. Schlangen und Gürteltiere. Beide stehen in Verdacht, als Wirtstiere die Übertragung ermöglicht zu haben. Aus der Epidemie wurde eine Pandemie!

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie arbeiten die Bundesregierung und die Bundesländer eng zusammen. Maßnahmen auf dem Gesundheitsgebiet sind Länderangelegenheiten; gleichwohl sorgt die Bundesregierung durch Beratung über ihre Bundesbefugnisse hinaus für einen Gleichklang in allen Bundesländern.

Denn die Bundesregierung wirkt mit ihren Regelungen massiv in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Die Abwägung zwischen Grundrechten, z.B. der auf Körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz) zum einen und der Versammlungsfreiheit (Art.8 Abs.1 GG) bzw. dem Recht auf Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs.1 GG) zum anderen als jeweiliges hohes Gut der Demokratie sind sorgsam untereinander abzuwägen.

Deshalb lassen sich europaweit die Regierenden von Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen (u.a. Virolog*innen) beraten. Zu grundlegenden Entwicklungen und Fragen unserer Zeit trägt in Deutschland die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina von 1652 in Halle / Saale ihr Wissen bei. Die Forschenden sprachen sich in ihrer Ad-hoc-Stellungnahme vom 21.03.2020 für einen strategischen "Dreiklang" gegen durch die Pandemie ausgelösten Bedrohung aus:

  • Eindämmung der Epidemie durch einen sofortigen shutdown möglichst im gesamten Bundesgebiet,

 

  • Schutz der vulnerablen (also besonders gefährdeten) Bevölkerung (Alte ab dem 60.Lebensjahr und Kranke)

 

  • gezielten Kapazitätserhöhung im medizinischen Versorgungssystem (Atemschutzmasken, Beatmungsgerätschaft), begleitet von verstärktem Test sowie der Intensivierung der Forschung für geeignete Impfstoffe.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen berieten in einer Telefonkonferenz diverse Male in Anbetracht dieser Einschätzung per Videokonferenz über notwendige Maßnahmen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Wesentliche Grundlage für die Lageeinschätzung ist die Reproduktionszahl. Sie beschreibt, wie viele Menschen durch eine infizierte Person im Mittel angesteckt werden. Eine tägliche Übersicht für ganz Deutschland mit unterschiedlicher Farbgebung erscheint täglich in den Medien und verweist auf Hotspots und auf nahezu ansteckungsfreie Gebiete (überwiegend im Norden in Küstennähe).

Die Entscheidungen

  • schränkten die sozialen Kontakte bis nach den Osterfeiertagen erhebliche ein, verhängten jedoch keine Ausgangssperre. Damit wurde der deutschlandweit temporäre 'Shutdown' für vorerst drei Wochen politisch entschieden - verbunden mit einer konsequenten Umsetzung von ABSTAND HALTEN bei einem Treffen von mehr als zwei Personen. Kindergärten, Schulen und Universitäten waren nun auch geschlossen. Ausgenommen waren Familien aus einem Wohnumfeld. Dagegen sollten Besuche von erwachsenen Kindern mit Enkelkindern bei Großeltern bewusst unterlassen werden aufgrund der Ansteckungsgefahr für die Risikogruppe Ältere ab 60. Einschränkungen ergaben sich damit zwangsläufig für Familienfeiern wie Hochzeit, Taufen, aber auch Sterbebegleitung.
  • regelten, dass ab den Herbstferien ein Lockdown Light galt, der mehrfach verlängert wurde und vorerst bis zum 10.01.2021 gilt. Lediglich über die Weihnachtsfeiertage ist eine gewisse Lockerung möglich; für Sylvester wird auch durch einen Großteil der Bevölkerung strengere Maßnahmen erwartet.

 

Diese Regelung zwang viele der Firmen und Betriebe bis hin zu Einzelunternehmen zur Schließung. Soweit möglich, wurde auf Homeoffice umgestellt. Lediglich Versorgungsunternehmen wie Bäcker, Apotheken und Baumärkte durften geöffnet haben. 

Kurz vor Umsetzung der Maßnahmen begann ein RUN auf notwendige Lebensmittel (Nudeln waren der Renner) sowie unverständlicherweise auf Toilettenpapier. Leere Regale zeigen den "Bedarf" der so dringend benötigten Waren (9.Foto)?! Ungewohnt waren auch die Hinweise u.a. in den Schaufenstern, die deutlich machten, wie ein Zutritt des Betriebs statthaft wird (10.Foto).

Der Sport mußte seine Veranstaltungen absagen (Champions League, auch Olympia 2020 in Japan), ebenso diverse Groß-Kulturveranstaltungen. Doch auch für die heimischen Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen wurde es zum Desaster. Zoos mussten schließen ebenso wie Sternwarten, Privattheater, Galerien und Kinos (5.+ 6.Foto). Damit hat die Corona Virus-Pandemie die Welt - wie wir sie kennen - innerhalb kürzester Zeit grundlegend und dauerhaft verändert. Nur wenn Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zielgerichtete, ggfs. unkonventionelle Lösungen finden, wird ein Miteinander über zwei Personen hinaus zukünftig wieder möglich werden.

Und was bei der berechtigt heißen Debatte von Aktivisten für einen verbesserten Klimaschutz von den etablierten Altparteien incl. Wirtschaft selbst in Teilbereichen als für unmöglich abgetan wurde, ergab sich nun ganz von selbst. Nicht nur die öffentlichen Fußwege und Gebäude (Behörden, Kultureinrichtungen / 5.+ 6.Foto) waren menschenleer. Auch auf den Straßen war kaum ein Fahrzeug zu sehen (7.+ 8.Foto), parkten die Flugzeuge auf den Startbahnen, blieben einige Kreuzfahrtschiffe ungenutzt oder wegen Corvid-19-Verdacht in Quarantäne vor Anker liegen. Lediglich der innerstädtische Busverkehr wurde aufrechterhalten.

 

In Hamburg haben am 19.03.2020 die Finanzbehörde, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, die Behörde für Kultur und Medien sowie die Behörde für Inneres und Sport einen Hamburger Schutzschirm für  Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen ins Leben gerufen. Neben dem milliardenschweren Hilfsprogramm sowie steuer- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Bundes legte der Senat mit der IFB ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler*innen (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf, die der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen entsprechen und  unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Umsetzung der finanziellen Hilfen sollte unbürokratisch und ohne umfangreiche Bedarfsprüfungen zügig erfolgen. Dazu sollen Wohnungskündigungen vorerst generell untersagt werden. Die SAGA als größte Vermieterin der Stadt Hamburg hatte dazu Unterstützung für ihre Mieter*innen zugesagt für Fälle, dass es aufgrund von Kurzarbeit oder anderen Ursachen für Einnahmeausfälle zu Engpässen bei der Mietzahlung kommt.

Neu im Jahr 2021 ist der Verkauf über Click and Collect. Es bezeichnet einen Vorgang, bei dem eine Online-Bestellung in einem stationären Einzelhandelsgeschäft abgeholt werden kann. Das sichert dem Einzelhandel zumindest einen geringen Erlös.

Begriffe wie Lockdown - AHA-Regeln - Inzidenzzahlen - Click and Collect sind neue Begriffe, die sehr schnell alltagstauglich wurden. Denn Eile war geboten, auch noch nach einem Jahr. So ließen selbst im 2. Quartal 2021 Mutanten insbesondere aus Großbritannien, aber auch aus Südafrika und Brasilien die Ansteckungszahlen in einer 3. Welle !!! erneut in die Höhe schnellen. Dafür wurden die Messehallen zu einem Impfzentrum ausgebaut (1.- 3.Foto), denn nur durch Impfung hoffen Bürger*innen, Politik, Schule sowie Wirtschaft, den Virus in den Griff zu bekommen.

Adresse: Hamburg - Bundesrepublik Deutschland - weltweit
Öffnungszeiten: rund um die Uhr

Homepage:  ohne
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