Am 14.04.2020 verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Einigung von Bund und Ländern zur Lockerung des shutdowns. Für den Kulturbereich sind nur wenige Lockerungen vereinbart worden.
So können Buchhandlungen nach Berlin und Sachsen-Anhalt wieder in allen Bundesländern öffnen. Weiter können Einzelhandelsgeschäfte wie auch Kunsthandlungen mit einer Größe von max. 800m² öffnen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygienestandards incl. der Einlassbeschränkungen. Gleiches gilt für Bibliotheken und Archives, denn auch sie dürfen wieder öffnen.
Quelle Geschäftsführung des Deutschen Kulturrates