1978 gründete der Hamburger Senat die „Stiftung zur Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmälern der Freien und Hansestadt Hamburg“. 2010 wurde die gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts in „Stiftung Denkmalpflege Hamburg“ umbenannt und um die Belange der Gartendenkmäler erweitert.
Sitz der Stiftung ist die letzte vor dem Abriss bewahrte Straßenzeile des ehemaligen Gängeviertels am Bäckerbreitergang / Ecke Dragonerstall in der Neustadt. Sie wurde von der Stadt als finanzieller Grundstock an die Stiftung unentgeltlich übertragen. Grundbuchrechtlich erfolgte es durch das Gesetz zur Übereignung von Grundstücken an die Stiftung zur Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmälern in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 188)
Nachstehend aufgeführte geförderte Objekte sind zwischenzeitlich unter Kulturkarte.de erläutert:
- Garten der Alma de l'Aigle
- Jüdischen Friedhof Altona
- Pelikan-Brunnen im Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer (6.Foto)
- Skulptur Orpheus und Eurydike
- St. Maximilian Kolbe-Kirche
- Vierländerinbrunnen am Hopfenmarkt
- historisches Wandbild Hoheluftchaussee 83
- Jenisch-Park
Das 1820 errichtete Gartenhaus Fontenay am Mittelweg in HH-Rotherbaum (7.Foto) ist eines der letzten Zeugnisse der Bebauung vor dem Dammtor, damals noch ländliches Gebiet vor den Toren der Stadt. 2000 erfolgte nach erheblichem Brandschaden eine Totalrenovierung. Seit 2008 ist es vermietet an das Ägyptische Generalkonsulat.
Um die Objekte und den Umfang der Stiftungsarbeit der Öffentlichkeit bekannt zu machen, nutzt die Stiftung Denkmalpflege als Hauptorganisator in Hamburg den Tag des offenen Denkmals - European Heritage Days (EHD).
Er besteht europaweit und wird in Deutschland durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz repräsentiert. Die Stiftung besteht seit 1985 und ist hier die größte Initiative von BürgerInnen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege. Sie wird unterstützt durch viele ehrenamtliche MitarbeiterInnen.
Gemäß §2 Abs.1 der Hamburger Stiftungssatzung werden ausschließliche und unmittelbar gefördert der Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Hamburg. Dazu gehört gem. § 2 Abs. 2d die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Wiederherstellung und Erhaltung von sanierungsbedürftigen Bau-, Garten-, Kunst- und technischen Denkmälern an Dritte entsprechend der Förderrichtlinien.