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Kunst am Bau

- Kunst im öffentlichen Raum -

Erste verpflichtende Regelungen gegenüber den Bauherren sah die Weimarer Reichsverfasssung von 1919 vor, für Neubauten ein kleines Budget auch für künstlerische Objekte vorzusehen und zu investieren. Allen voran wirkten daraufhin die öffentlichen Körperschaften (Land, Gemeinden etc.).

Hamburg aktualisierte dieses Ansinnen 1966 durch eine Verordnung, in der u.a. geregelt wurde, dass eine Kunstkommision zumindest die Kunstobjekte im öffentlichen Bereichen (Gebäude, Grünflächen etc.) beurteilt und genehmigt bzw. die Mittel freigibt.

 

Periphere Kunst am Bau:

  • Foto 1: Fassadeninstallation am Grindelhochhaus in Harvestehude von Sigrid Sandmann (*1959)

 

  • Foto 2: STAIN in Wilhelmsburg vom unbekannten Künstler

 

  • Foto 3: Mandela-Graffity in Lokstedt vom unbekannten Sprayer

 

 

 

 

Dauerhafte Kunst am Bau:

  • Foto 4: Klinkerkeramik in der Simon-von-Utrecht-Straße in St. Pauli

 

 

 

  • Foto 5: Beschriftete Glasfassadentafeln des Staatsarchivs in Wandsbek

 

  • Foto 6: Mosaik der alten Badeanstalt am Steintorwall von Walter Siebelist (1904 - 1978) in der HVV Station Steinstraße

 

  • Foto 7: 22m hohes und 8m breites farbiges Wandmosaik (1982) vom Grafiker Andreas Nowack an der Stirnseite des großen  600 Wohnungen fassenden Hochhausblocks von Bergedorf-West am Ladenbeker Furtweg.

 

 

Adresse: - diverse Standorte -

Homepage:  ohne