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03.04.2021

Osterfeuer sind untersagt

Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist im April 2021 in einer dritten Welle, die nach Informationen der Wissenschaft noch heftiger ausfallen wird als die zweite Welle. Deshalb wurde auch in Hamburg der Lockdown durch den Senat bis vorerst zum 18.04.21 verlängert. Ziel ist es, in dieser Zeit das öffentliche Leben in Hamburg über Ostern möglichst zur Ruhe kommen zu lassen. Dazu müssen Kontakte konsequent reduziert werden. Die Ostertage sollen also dazu dienen, "die Welle zu brechen".

  • In Hamburg gilt ab Karfreitag, den 02.04.21 eine Ausgangsbeschränkung. In der Zeit von 21.00h - 5.00h des Folgetages ist der Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum nur noch aus triftigen Gründen gestattetet. Triftige Gründe sind beruflich bedingte Wege, medizinische Notfälle, Versorgung von Tieren oder ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke.
  • An den Ostertagen bis 05.04.21 (Ostermontag) gelten die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen. Ausnahmen gibt es nicht.
  • Auf Reisen sollte generell verzichten werden; Gäste in Hotels unterzubringen ist nicht erlaubt.
  • Gastronomische Betriebe sind grundsätzlich geschlossen. Speisen können bestellt werden. Beim Abholen muß eine kontaktlose Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des geltenden Abstandsgebotes umgesetzt werden.
  • Jahrhundertealte Traditionen wie das Osterfeuer bleiben über die Ostertage in Hamburg untersagt.

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