Am 10.12.1982 wurde auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen (UN) in Jamaika der Internationale Seegerichtshof (ISGH) geschaffen.
Dem Gericht gehören 21 Richter an, die zur Streitschlichtung zwischen den zurzeit 166 Vertragsstaaten (Stand: Dezember 2013) in Fragen der Schifffahrt, der Meeresbodennutzung, der Fischerei und der Meeresumwelt angerufen werden. Sie werden auf neun Jahre gewählt. Ihr Mandat ist erneuerbar. Alle drei Jahre wird ein Drittel des Richtergremiums neu gewählt. Am 01.August 1996 fand in New York die erstmalige Wahl der Richter des Gerichtshofs durch die Vertragsstaaten statt. Bereits am 21.08.1981 bestimmte die III. UN-Seerechtskonferenz aus Reminiszenz die die Hafen- und Handelsstadt Hamburg diese zum Sitz des Internationalen Seegerichtshofs. Doch für Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des SRÜ sind die in Art. 287 Abs. 1 a - d SRÜ genannten Gerichte zuständig: das sind neben dem ISGH auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag oder ein internationales Schiedsgericht. Welches dieser Gerichte für eine Streitigkeit zuständig ist und ein abschließendes Urteil verkündet, hängt von der Wahl der Beteiligten ab. Wird dem ISGH eine Streitigkeit übertragen, besteht jedoch Allzuständigkeit sofern der Fall nicht den Bereich des Tiefseebergbaus betrifft; hierfür ist ausschließlich die Meeresbodenkammer zuständig. Ein Berufungs- oder Revisionsverfahren oder eine Verweisung an ein anderes Gericht ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Im Internationale Seegerichtshof gibt nachstehende Kammern (Stand: Ende 2013):
Seabed Disputes Chamber Innerhalb des Seegerichtshofes wurde gemäß Teil XI Abschnitt 5 des SRÜ und Arti-kel 14 der Statuten des Seegerichtshofes die Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten als eigenständige juristische Körperschaft mit Sonderstatus eingerichtet, um sich mit Streitigkeiten zu befassen, die sich aus der Erforschung und Ausbeutung der Ressourcen des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds ergeben. Sie kann deshalb nicht nur zwischenstaatliche Streitigkeiten regeln sondern auch die zwischen Unternehmen oder Privatpersonen. Ebenso hat sie die bisher alleinige Zuständigkeit, auf Antrag des Rates oder der Versammlung der Internationalen Meeresbodenbehörde Gutachten zu erstellen. Sie besteht aus elf Richtern, die auf drei Jahre in ihr Amt gewählt und aus der Mitte der Mitglieder des Seegerichtshofes ausgewählt werden. Chamber for Fisheries Disputes, Chamber for Marine Enviroment Disputs and the Chamber Maritime Delimation Disputs Die Kammern für Fischereiangelegenheiten, für Meeresumwelt und die für maritime Abgrenzungsstreitigkeiten sind ständige Sonderkammern, um auf Wunsch der Betroffenen eine effiziente Erledigung der Fälle durch Konzentration des Fachwissens von sieben Mitgliedern des Seegerichtshofes sicherzustellen.
Chamber of Summary Procedur Der Seegerichtshof hat auch eine Kammer für abgekürzte Verfahren gebildet. Sie kann alle Fälle behandeln, die an den ganzen Seegerichtshof gerichtet sind. Sie ist in ihrer Art einzigartig, in dem sie sich auf verkürztem Wege mit Fällen befassen kann und auch vorläufige Maßnahmen beschließen kann. Die Kammer verhandelt und entscheidet einen Fall auf Antrag der streitbeteiligten Staaten. Ad Hoc Chambers Nach Beratung mit dem Präsidenten der ITLOS beantragen die betroffenen Parteien beim Seegerichtshof die Bildung einer Ad-hoc-Kammer, die sich mit einem speziellen Fall befasst. Dort wirkt nur eine vorher bestimmte Anzahl von Mitgliedern des Seegerichtshofes mit. Die Anhörungen sind öffentlich, sofern das Gericht nichts anderes beschließt. Die Gerichtssprachen sind Englisch und Französisch. Doch bis zum Herbst 2013 wurde den Entscheidungen des Internationalen Seegerichtshof (ISGH) wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Erst als in Hamburg Russland dazu aufgefordert wurde, die festgesetzten Arctic 30 von Greenpeace freizulassen und das Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise freizugeben, erlebte der Gerichtshof ein bis dahin unbekanntes medienpolitisches Interesse. Denn die Niederlande klagte vor dem ISGH erfolgreich gegen Russland, die dort festgesetzten Aktivisten freizulassen, solange das Schiedsverfahren in der Schwebe ist.
Obwohl Russland das Verfahren boykottierte und der Anhörung zum Jahresende fernblieb, setzten sie aufgrund der Anordnung durch den ISGH in Form einer "vorläufige Maßnahme“ die 28 Greenpeace-Aktivisten und zwei Journalisten gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß.
Zurück zum Gebäude-Ensemble:
Am 18. Oktober 1996 erfolgte die Grundsteinlegung des Neubaus, der am 3. Juli 2000 im Beisein des Generalsekretärs Kofin Annan der Vereinten Nationen dem ISGH übergeben und im November 2000 bezogen werden konnte. Planung und Ausführung erfolgten durch das Architekturbüro Emanuela Freiin v. Branca.
Am 14.12.04 wurde das Sitzstaatübereinkommen mit dem ISGH unterzeichnet. Damit hatte erstmals eine bedeutende Rechtsinstitution aus dem weiteren VN-Bereich ihren Sitz auf deutschem Boden.
Bei dem Neubau in Nienstedten handelt es sich um einen über eine Gesamtfläche von mehr als 36 000m² erstreckenden Massivbau aus Stahlbeton, Glas, Stein und Holz. Das gekonnte Zusammenspiel von Größe und Licht einerseits sowie die Verbindungen der dreigeschossigen Eingangshalle - Zugang für Bedienstete, Gäste wie auch für die interessierte Öffentlichkeit - zum als Rundbau entwickelten großzügigen Gerichtssaals mit Möglichkeiten Erweiterung ist vortrefflich gelungen ist. Im ersten Obergeschoss sind die Sitzungssäle zu finden, dazu, im südlichen Teil, die Büros und Beratungsräume des Präsidenten, des Vizepräsidenten und Kanzlers sowie der Richter und Sekretärinnen. Die Ausstattung der Zimmer ist gleich, allein das Büro des Präsidenten wurde um eine Schlafnische und ein komplettes Duschbad ergänzt.
Täglich arbeitet hier der aus über 30 festen Mitarbeitern bestehenden „Stab“ der Institution, ein Team, das während der Arbeitssitzungen des hohen Gerichts durch Zeitarbeitskräfte, zumeist Dolmetscher, verstärkt wird. Ihre Arbeitsräume befinden sich in den Flügelbauten im Norden und Osten. In den Untergeschossen des Neubaus wurden die Tiefgarage, die Gesamttechnik, ein Fitnessraum sowie eine Bar untergebracht.
Ein Übergang im Untergeschoss führt zur Villa Schröder, das der Hamburger Kaufmann Freiherr von Schröder 1871 kaufte und 1905 vom Architekten Martin Haller umbauen ließ. Im Rahmen der Entstehung des Seegerichtshofes wurde die äußere Gestalt der Villa vollständig erhalten. Das Innere wurde - bis auf eine tragende Decke - komplett entkernt und aufwändig restauriert. Die „Villa Schröder“ beherbergt im Erdgeschoss das "Kasino" für Mitarbeiter und Richter.
Seit Herbst 2005 hängt das Gemälde „Above the Ocean“ des international bekannten Malers Chua Eh Kay (1947 - 2008) im Seegerichtshof. Es ist ein Geschenk von Prof. Tommy Koh, Botschafter der Republik Singapur in Deutschland. Der Botschafter Koh war in seiner Zeit als Vorsitzender der UN-Konferenz zum Internationalen Seerechtsübereinkommen maßgeblich daran beteiligt, dass 1982 die Freie und Hansestadt Hamburg zum Sitz des Seegerichtshofs bestimmt wurde.
Neben weiteren Kunstobjekten befindet sich in der Lobby
- das Mosaik des US-amerikanischen Konzeptkünstlers und Bildhauers Matt Mullican (1951), seit 2009 Professor für Bildhauerei an der HfBK
- das Modell von vermutlich 1737 (renoviert 1846 + 1951) der „Wapen von Hamburg I“, dem Nachbau eines der ersten Konvoischiffe aus 1669 nach der Hanse und gebaut auf der Werft am Teerhof (heute östlicher Teil der Speicherstadt) - als Geschenk der Stadt Hamburg,
sowie in den Grünanlagen zwischen den Außenflügeln des Gerichtsgebäudes
- eine Skulptur des Schweizer Künstlers Thomas Stricker (*1962), Schweizer Bildhauer und Installationskünstler ( „Meteorit“). Aus zwei Styropor-Halbkugeln, die als Negativ für einen Bronzeguss dienten, wurden verschlungenen Formen mit Heißdraht ausgeschält. Durch drei Bullaugen kann man ins Innere der fertigen Bronzeplastik „Mehr als siebenzehntel“ sehen und durch eine Tür dorthin gelangen. Der Name ist nachvollziehbar?! Blaue Meere bedecken mehr als sieben Zehntel der Erdoberfläche.