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06.05.2020

Urlaub wird möglich

Wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung von Deutschland eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen, die vorläufig bis 14.06.2020 gilt. Denn nicht nur die gesundheitliche Lage in den Drittländern gibt zur Sorge Anlass. Auch deren Einreise und Ausreisebestimmungen machen einen Urlaub fast unmöglich.

Innerhalb Deutschlands machen Urlaubsplanungen zur Zeit keinen Sinn, da noch über die Pfingsttage hinaus Hotels und Restaurants geschlossen sein müssen. Allerdings regt sich erheblicher Widerstand gegen den shutdown im Allgemeinen und gegen die Einschränkungen u.a. im Urlaubsverkehr im Besonderen. 

Während die Bundesregierung eine europaweite Regelung anstrebt, die auch eine abgestimmte Grenzöffnungsregelung zwischen den Mitgliedsstaaten beinhalten soll, rumort es in den Bundeländern. Deshalb fordern deren Wirtschaftsminister eine kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes in der Zeit vom 09.-22.05.2020. In Mecklenburg-Vorpommern wird den Hotels ermöglicht, ab dem 18.05.20 Einheimische aufzunehmen. Ab dem 26.05.20 sollen auch Gäste aus andern Bundesländern dort Urlaub machen können. Niedersachen plant eine ähnliche Regelung. Und in Schleswig-Holstein dürfen bereits seit dem 04.05.20 Zweitwohnungsbesitzer*innen ihre Immobilie nutzen. Das erfreut insbesondere die Bewohner*innen aus der Metropolregion Hamburg, war ihnen doch noch vor wenigen Wochen an der Hamburg-Schleswig-Holsteiner Grenze "die Einreise" untersagt worden. Selbst eine Regelung unter den Staatsoberhäuptern führe damals nicht zum Erfolg.


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