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24.10.2025

Lichtverschmutzung

Es gibt eine Vielzahl von Ansätzen über mögliche Klima- und Umweltbelastungen. So ist die Öffentliche Beleuchtung für Straßen, aber auch durch Reklame oder Gebäudebeleuchtung

  • einerseits eine positive Einrichtung, denn sie verspricht Sicherheit,
  • hin und wieder eine sehenswerte Lichtkunst,
  • zum anderen ein störender Faktor für nachtaktive Tiere, aber auch Pflanzen,
  • für Menschen eine Beeinflussung des Schlaf-Rhythmusses über das lichtgesteuerte Hormon Melatonin,
  • sowie eine zusätzliche Quelle zur Erhöhung der Klimaerwärmung. 

Unter dem Sammelbegriff Lichtverschmutzung – gemeint ist künstliches Licht, das die Umwelt negativ beeinflusst - wurde der Senat im Oktober 2025 per parlamentarischer Anfrage um Auskunft gebeten, ob es ein Lichtschutzkonzept gibt.

Im Kampf gegen Lichtverschmutzung hat Hamburg seit 2016 nachstehende europäischen Vorschriften beachtet: 

  • Straßenleuchten dürfen  so gut wie nichts mehr nach oben abstrahlen.
  • Bei Wegeleuchten in Grünanlagen und an Rad- oder Fußwegen dürfen es höchstens 20% sein.

Doch eine Strategie zur Lichtreduzierung gibt es bisher nicht. Vielmehr beleuchtet man laut Senat grundsätzlich nur so viel, wie es für die Sicherheit nötig sei. Bereits mit Drucksache 22/15036, einer Kleinen Anfrage vom 22.04.24, wurde der Senat zur Einsparung von Energie in der öffentlichen Beleuchtung befragt. Danach plant der Senat, bis zum Jahr 2035 rund 90 % der Leuchten mit LED-Technik auszurüsten. Ein langwieriger, doch positiver Beitrag hinsichtlich Klimaerwärmung.

Doch was ist mit der Lichtverschmutzung!

 

 


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