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15.04.2016

Kulturgutschutzrecht

Die geplante Novellierung des Kulturgutschutzrechts bleibt zwischen Experten und Interessenvertretern höchst umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 13.04.16 unter Vorsitz von Siegmund Ehrmann (SPD) über den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf (18/7456), mit dem die Aus- und Einfuhr von Kulturgütern neu geregelt werden soll, legten 15 geladene Sachverständige ihre unterschiedlichen Sichtweisen auf die Gesetzesnovelle dar.

So wurde Stellung genommen zu  Fragen, die in einem Katalog zusammengestellt worden waren; dazu nachfolgend einige Überschriften:

  • Definitionen und Begriffsbestimmungen
  • Konsequenzen für die Pflege „national wertvollen Kulturguts“
  • Ein- und Ausfuhrbestimmungen
  • Illegaler Handel
  • staatliches Vorkaufsrecht

Die Vertreter von Kunsthändlern und Sammlern erneuerten ihre in den vergangenen Monaten vorgebrachte Kritik, die geplanten Bestimmungen und Auflagen seien zu restriktiv und erschwerten den internationalen Kunsthandel.

Quelle: Deutscher Bundestag  Presse und Kommunikation


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