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25.08.2016

Höhe des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag.

Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben die Senkung des Rundfunkbeitrags zum 01.04.15 beschlossen. Im Rahmen der Ratifizierung haben die Landesparlamente diesem Beschluss zugestimmt.

Quelle: Beitragsservice NDR

 


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