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17.10.2021

Abhilfe für City-Leerstand

Wer in Hamburgs City beispielhaft nach Fachgeschäften wie Spielzeug-Rasch (vormals Gerhart-Hauptmann-Platz), Antiquitäten (vormals ABC-Straße), Schreibwaren oder Teeläden (vormals Colonnaden) sucht, wird sie kaum finden. Dafür lange Zeit reichlich an Edelboutiquen, Modeketten und anderen großräumigen Einzelhandelsbetrieben, wie in vielen anderen Städten weltweit auch. Doch dieser Einzelhandel steht schon länger nicht nur Pandemie bedingt vor großen Veränderungen. Geschäftsaufgaben und online-Handel sind die Folgen bzw. Gründe des Leerstands vom Verkaufsräumen.

Andererseits suchen Hamburgs Kreative Räume für Produktion, Präsentation und Handel. Doch geeignete Standorte waren bisher kaum frei oder nicht finanzierbar. Das ändert sich durch den Leerstand und durch die Förderung des Senats. Der hatte im Juni 2021 einen Fonds für kreative Zwischennutzungen in Höhe von rund 9 Mio € beschlossen. Finanzbehörde und Behörde für Kultur und Medien haben gemeinsam mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft und der Liegenschaftsverwaltung (LIG AöR) das Förderprogramm Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung entwickelt. Es ist bis Ende 2022 befristet. Ziel ist es, kulturelle und kreative Zwischennutzungen von temporär leerstehenden Einzelhandelsflächen zu sehr günstigen Konditionen zu ermöglichen - von der Kunstausstellung bis zum Pop-up-Store - und damit die Arbeiten der Künstler*innen sichtbarer zu machen. Quartiere werden dadurch wieder bereichert und belebter. Den Vermietern hilft es, Leerstandskosten nicht nur durch Pop-Up-Stores zu minimieren.

Zudem ist es aktuelles Ziel der Stadtentwicklung, die Cityräume in Hamburg zu beleben. Stadtquartiere neben Wohnen, Arbeiten und Einkaufen nun auch mit Kultur zu bereichern, kann für eine Wiederbelebung der Innenstadt - auch von Altona, Wandsbek u.a.m. - beitragen.

Das Programm zielt auf 4 Bereiche:

  • Es zahlt Zuschüsse an kreative Nutzer*innen, die dadurch für die Zwischennutzung nur einen mtl. Kostenbeitrag in Höhe von 1,50 € / m² aufbringen müssen.
  • Intermediäre, wie z. B. die Hamburg Kreativ Gesellschaft, können größere Flächen anmieten und unterteilt an Kreative weitervermitteln.
  • Im Einzelfall können kleinere bauliche Anpassungen vorgenommen oder genehmigungsspezifische Anforderungen erfüllt werden.
  • Es unterstützt dabei, mit gestalterischen und künstlerischen Kommunikationsmaßnahmen (Werbung) auf die Nutzungen aufmerksam zu machen.

 

Quelle: u.a. Pressestelle der Behörde für Kultur und Medien


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