Am 23.04.14 erklärte auf Einladung des Denkmalverein Hamburg im Wilhelmsburger Bürgerhaus der Vertreter des Erzbistum Hamburg, dass das Bistum (auch als vorgesetzte Dienststelle der zuständigen katholischen Kirchengemeinde) mit dem Investor den Verkaufsvertrag der St.Maximilian Kolbe - Kirche bereits unterzeichnet hat; der soll eine Abrißverpflichtung des Kirchengebäudes enthalten. Sonst ließe sich die vorgesehene bauliche Erweiterung des angrenzenden Altersheimes nicht wirtschaftlich tragfähig vergrößern?!.
Eine Abbruchgenehmigung soll amtlicherseits bereits erteilt worden sein. Wieso?, da doch unter Denkmalschutz stehend - Begründung: Kirche hat auch diesbezüglich Sonderstatus.