Seit dem 22.05.21 dürfen Museen, Galerien und Gedenkstätten wieder öffnen, sofern die Besucher*innenzahl begrenzt beibt. Dazu erging die Auflagen einer Kontaktnachverfolgung und einer Testpflicht: letztere entfällt für Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Hagenbecks Tierpark und Botanische Gärten dürfen wieder ihre Außenbereiche öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist, dass ein negativer Corona-Test vorliegt. Andere Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen erlaubt unter Beachtung der Hygienevorschriften. Dazu besteht die Pflicht, den Termin im Vorhinein zu buchen sowie eine Testpflicht, incl. Kontaktnachverfolgung.