Das 2G-Optionsmodell bedeutet = keine Sperrstunde für Restaurants und Kneipen und Masken müssen an festen Steh- und Sitzplätzen nicht mehr getragen werden, auch die Abstandspflicht entfällt + mehr Freiheiten für Sportanlagen, in Fitnesstudios sowie in Schwimmbädern + Pflicht zur Kontaktnachverfolgung mit Luca-App oder Namenszetteln in Geschäften entfällt + in Musikclubs, bei Livemusik-Veranstaltungen sowie bei Sport-Events dürfen bei geschlossenen Räumen 1.300 Menschen kommen, draußen bis zu 2.000. Wenn getanzt wird, liegen die Höchstgrenzen draußen bei 750 und drinnen bei 150 Menschen.
Die Nutzung der neuen Corona-Regeln statt des bisher ausschließlichen 3G Modells tritt in Hamburg als erstem Bundesland ab dem 28.08.21 in Kraft. Veranstalter und Betreiber*innen von Gaststätten, Hotels etc. können grundsätzlich frei entscheiden, ob sie das 2G-Modell wählen. Falls ja, müssen sie das der Behörde online mitteilen und dann auch kontrollieren, ob Gäste einen Impf- oder Genesenen-Nachweis plus Ausweis mit sich führen. Verstoßen sie gegen die Bestimmungen, drohen Bußgelder von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro. Lediglich Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen 2G-Angeboten teilnehmen.