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18.12.2015

Was darf Handelskammer

Im Streit über ihr bisweilen auch politisches Engagement hat die Handelskammer Hamburg vor dem Verwaltungsgericht Anfang Dezember 2015 eine ebenso überraschende wie deutliche Niederlage erlitten. Mehr als zwei Jahre nach dem Volksentscheid vom 22.09.13 über den Rückkauf der Energienetze hat das Verwaltungsgericht den öffentlichen Einsatz der Kammer gegen das damals erfolgreiche Anliegen einer Volksinitiative jetzt im Nachhinein für rechtswidrig erklärt.

Geklagt hatte ein Hamburger Unternehmer. Das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitzenden Richter Dietrich Hölz stellte klar fest, dass die Kammer nicht berechtigt gewesen sei, sich so deutlich gegen den Netzerückkauf zu positionieren. So sei es rechtswidrig gewesen, dass die Kammer sich der Initiative "Nein zum Netzkauf" angeschlossen und mit ihrem Logo für die auf Plakaten und in Anzeige veröffentlichten Erklärung "Nicht mit meinem Geld" geworben habe.

Als ebenfalls widerrechtlich stufte das Gericht die Äußerungen des Hauptgeschäftsführer der Handelskammer ein, das Anliegen des Volksentscheids sei ein "Schildbürgerstreich" und führe zum "Verplempern" von Geld, wie er es bei der Gründung der Nein-Initiative gesagt hatte und wie es im August 2013 auch im Hamburger Abendblatt zu lesen war.

Ebenfalls rechtswidrig sei die Mitwirkung der Kammer an einer in Zeitungen erschienenen Anzeigen-Sonderveröffentlichung "Gemeinsam für Hamburg - Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt" gewesen.

Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des KV GRÜNE Eimsbüttel  


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