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08.04.2014

Schwabinger Kunstfund gesichert

Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien haben mit Herrn Cornelius Gurlitt und seinem Betreuer, Rechtsanwalt Christoph Edel, eine Vereinbarung zum weiteren Umgang mit den Kunstwerken des sog. Schwabinger Kunstfundes geschlossen. Mit dieser Vereinbarung, an deren Zustandekommen auch die Strafverteidiger Prof. Dr. Tido Park und Derek Setz mitwirkten, erklärt sich Cornelius Gurlitt bereit, im Falle einer Beendigung der Beschlagnahme auf dann freiwilliger Basis eine Provenienzrecherche zu ermöglichen. Herr Gurlitt ermöglicht eine Fortsetzung der Provenienzrecherche durch die Taskforce bei solchen Werken aus dem "Schwabinger Kunstfund", für die ein Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug (sog. Raubkunst) oder auch indirekt in Fällen der sog. entartete Kunst nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Kunstwerke bleiben hierfür im bisherigen gesicherten Gewahrsam und bei "lostart" eingestellt. Allerdings hat die Taskforce das Ziel, die Provenienzrecherche im Wesentlichen innerhalb eines Jahres durchzuführen. Kunstwerke, für die innerhalb der Jahresfrist die Provenienzrecherche durch die Taskforce nicht abgeschlossen wurde, werden an Cornelius Gurlitt herausgegeben.

Herr Gurlitt gewährleistet aber die weitere Zugänglichmachung für die Fortsetzung der Provenienzrecherche. Soweit Restitutionsansprüche angemeldet wurden oder bestehen können, bleiben die Werke auch nach Jahresablauf in treuhänderischer Verwahrung. Cornelius Gurlitt kann zumindest einen Wissenschaftler an die Taskforce entsenden, damit die Wahrung seiner Interessen garantiert bleibt. Herr Gurlitt ermöglicht zudem Anspruchstellern, die Eigentum an den Kunstwerken geltend machen, faire und gerechte Lösungen nach den Washingtoner Prinzipien insbesondere durch Restitution. Die Vereinbarung trifft keinerlei Regelung für das laufende Strafverfahren. Bund und Freistaat Bayern tragen die Kosten für die Herkunftsforschung, auch für den Fall, dass weitere, bisher nicht beschlagnahmte Kunstwerke eingebracht werden sollten.

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters erklärt hierzu: „Ich bin allen Beteiligten dankbar, dass es uns gelungen ist, die Arbeit der Taskforce zur Aufklärung der Provenienz der Sammlung Gurlitt unabhängig von dem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren abzusichern. Mit der nun getroffenen Vereinbarung schaffen wir die notwendige Grundlage für faire und gerechte Lösungen insbesondere durch Restitution; Herr Gurlitt hat sich nunmehr ausdrücklich hierzu bekannt. Aus meiner Sicht ist die damit rechtlich unangreifbar ermöglichte umfassende Provenienzrecherche der Gurlitt-Sammlung nicht zuletzt deshalb wichtig, weil wir so gerade auch gegenüber dem Ausland ein deutliches Zeichen setzen, NS-Unrecht auch 70 Jahre nach Kriegsende nicht weiter fortbestehen zu lassen. Die mit dem Schwabinger Kunstfund gesammelten Erfahrungen werden auch in das von mir angestrebte Nationale Zentrum Kulturgutverluste einfließen.“

Der gerichtlich bestellte Betreuer von Cornelius Gurlitt, Rechtsanwalt Christoph Edel, kommentiert die Verfahrensvereinbarung wie folgt: "Cornelius Gurlitt hat heute sein Einverständnis mit dieser Vereinbarung erklärt. Er nimmt damit auf vorbildliche Weise moralische Verantwortung wahr und gibt ein gutes Beispiel - jenseits einer aus unserer Sicht eindeutigen rechtlichen Situation. Er erhält Zugang zu den Kunstgegenständen, darf Bilder besichtigen und kann nun auch mindestens einen Wissenschaftler in die Taskforce entsenden, die ihrerseits strikte Neutralität zu wahren hat. Alle Werke, die nicht der Herkunftsforschung unterliegen, werden ihm zeitnah zurückgegeben. Die Arbeit der Taskforce beschränkt sich auf die Herkunftsforschung der übrigen Bilder, und dies in einem überschaubaren und vertretbaren Zeitrahmen. Über Werke, die nach sachverständiger Einschätzung nicht NS-verfolgungsbedingtem Entzug unterliegen, wird Cornelius Gurlitt frei verfügen können - diese werden auch in der Datenbank lostart.de gelöscht. Auch erlaubt uns diese Vereinbarung, den Weg der Restitution einschlägiger Bilder weiter beschreiten zu können. Auch das ist uns unverändert ein wichtiges Anliegen. Ich werde die Vereinbarung nun unverzüglich dem Betreuungsgericht vorlegen, damit geprüft werden kann, ob eine Genehmigungspflicht besteht."

Quelle: Pressestelle BKM


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