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10.09.2015

Paternoster geknackt

Ein früherer FDP-Bundestags- und nachfolgend Bezirksabgeordneter im Bezirk Eimsbüttel "knackte" einen Paternoster auf dem Weg ins Erdgeschoß. Ihm gelang dieses Kunststück mit Hilfe seines E-Bikes, das er mit in den Sitzungssaal im 12.Stock des Bezirksamtes Eimsbüttel in den Grindelhochhäusern hatte nehmen wollen.

Und das, obwohl das Bezirksamt mustergültig Warnschilder in ausreichender Zahl hat anbringen lassen. Selbst Abgeordnete, die sich gedanklich mehr um das Wohl ihres Bezirks sorgen als um die eigene Sicherheit, dürften diese Hinweise in leuchtend rot kaum übersehen können. Glaubt man, doch die Realität ist eine andere!

Die Frage bleibt offen, ob ein Mountainbike hilfreicher gewesen wäre, denn Stufen scheinen robuster. Auch ist fraglich, ob sich die Personalkosten für die Wartezeit der Bediensteten finanziell ermitteln lassen und geltend gemacht können. Denn die nutzen jetzt den Fahrstuhl als Ersatz für den außer Betrieb gesetzten Paternoster. Auch ist derzeit nicht geklärt, ob die vom Bundeskabinett im Frühjahr 2015 beschlossene Änderung der geltenden Betriebssicherheitsverordnung für Paternoster wieder gelten sollte.

Dort war geregelt:

"Der Arbeitgeber darf Personenumlaufaufzüge von anderen Personen als Beschäftigten nur verwenden lassen, wenn er geeignete Maßnahmen zum Schutz anderer Personen vor Gefährdungen durch Personenumlaufaufzüge trifft. Soweit technische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen, hat der Arbeitgeber den erforderlichen Schutz dieser Personen durch andere Maßnahmen sicherzustellen; insbesondere hat er den anderen Personen mögliche Gefährdungen bei der Verwendung von Personenumlaufaufzügen bekannt zu machen, die notwendigen Verhaltensregeln für die Benutzung festzulegen und die erforderlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass diese Verhaltensregeln von den anderen Personen beachtet werden."

Damit war es nicht Eingewiesenen verboten, mit dem Paternoster im Bezirksamt Eimsbüttel zu fahren; diese Regelung war ab dem 1. Juni 2015 zurückgenommen worden.


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