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04.01.2011

Moltkeblock unter Denkmalschutz

Das Denkmalschutzamt hat das Wohn-Ensemble mit Innenhof aus den 1920er Jahren - den sogenannten Moltkeblock - im Einvernehmen mit den Eigentümern unter Schutz gestellt. Davon betroffen sind die Gebäude:

  • Am Rathenaupark 1-15,
  • Bernadottestraße 70-72,
  • Bleickenallee 41-45,
  • Griegstraße 2-18,
  • Grünebergstraße 1-5, 2-6,
  • Othmarscher Kirchenweg 1-11
  • sowie die Vorgartenflächen und die Gartenfläche im Innenhof des Blocks.

Das Gesamtensemble ist schützenswert wegen seiner Bedeutung für die Sozial- und Stadtentwicklungsgeschichte Altonas, die Garten-Architekturgeschichte und den Siedlungsbau der 1920er Jahre in Hamburg, mit seiner hervorragenden gestalterischen Qualität auch aus künstlerischen Gründen.

Das Ensemble prägt auf seine Art das Ottenser Stadtbild. 1922-1925 wurde der Wohnblock nach Plänen der Altonaer Bausenatoren Kurt Meyer und Gustav Oelsner in zwei Bauabschnitten durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft SAGA errichtet. Es entstanden drei- bis viergeschossige Häuser mit 176 Wohnungen unterschiedlicher Größe, mehreren Läden, einem Restaurant und einigen Ateliers. Kleine begrünte Vorgärten ergänzen das farbig-lebendige Bild der Straßenfronten, die entweder als Klinkerrohbau oder als Putzfassaden mit bunter Farbfassung gestaltet sind. Die einzelnen Abschnitte sind architektonisch unterschiedlich gestaltet mit jeweils eigenen Dekorations- und Gliederungsmotiven, das Gesamtensemble wirkt jedoch durch die gemeinsame städtebauliche und stilistische Formensprache als Einheit. Der großzügige Innenhof des Wohnblocks wurde mit einer geometrisch geformten Hecken-Anlage gestaltet und als gemeinschaftlicher Raum genutzt, mit Mietergärten, die für den Reformwohnungsbau in der Zwischenkriegsphase charakteristisch waren. In diesem Hof wird entgegen ursprünglicher und kontrovers diskutierter Planung nun keine Neubebauung stattfinden.

Quelle: Kulturbehörde


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