Die Kulturbehörde und die Behörde für Inneres haben gemeinsam Strukturen entwickelt, die das Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts für freiberufliche Künstler und Kreativschaffende künftig vereinfachen und den Zuzug für ausländische Kunst- und Kreativschaffende nach Hamburg erleichtern wird.
So soll das neue Verfahren konkret funktionieren: Zugezogene Kunst- und Kreativschaffende aus Nicht-EU-Ländern haben nach Einreise ein Jahr Zeit, um sich in der Hamburger Kulturszene zu orientieren und eigene Netzwerke aufzubauen. Bisher mussten sie schon vor Einreise entsprechende Kontakte oder Jobs vor Ort nachweisen.
Von nun an ist es ausreichend, wenn sie aufgrund ihres Lebenslaufes nachweisen können, dass sie bisher künstlerisch oder in einem kreativen Beruf tätig waren bzw. eine entsprechende Ausbildung haben. Zudem wird die Ausländerbehörde die Finanzierung des Lebensunterhalts künftig nicht mehr ausschließlich anhand der Umsätze prüfen. Künstler können ihre finanzielle Unabhängigkeit ab jetzt auch durch die Vorlage ausreichenden Vermögens, die Verpflichtungserklärung (gem. § 68 Aufenthaltsgesetz) eines Dritten oder durch freiberufliche Verträge mit Unternehmen aus der Kreativwirtschaft nachweisen.
Quelle: Behörde für Kultur und Medien