Der Haushaltsplanansatz für das Denkmalschutzamt (Produktgruppe 25103 Denkmalschutzamt) beträgt 3.099.000 Euro für 2015 und 3.229.000 Euro für 2016. Darin sind enthalten 137.000 Euro p.a. für Gutachten und wissenschaftliche Schriften. Damit werden laut Senat die hoheitlichen Aufgaben entsprechend dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz umgesetzt.
Für den Ohlsdorfer Friedhof liegt 2016 - im Gegensatz zu den bereits systematisch erfassten und bewerteten Grabmälern aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg - keine wissenschaftliche Erfassung und Bewertung der jüngeren Grabmäler aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg vor. Um die Erhaltung denkmalwürdiger Grabmäler aus dieser Zeit sicherzustellen, haben Denkmalschutzamt, Friedhofsverwaltung und Förderkreis ein Verfahren beschlossen, bei dem diese drei Institutionen kooperativ bei der Identifizierung und Bewertung von Grabmälern auf aufzulösenden Grabstellen zusammenarbeiten.
Quelle: Drucksache 21/4976 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg