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23.01.2014

Bundesregierung unterstützt Welterbebewerbung

Nach dreieinhalb Jahren intensiver Vorbereitung durch das Hamburger Denkmalschutzamt hat die Bundesregierung jetzt in Paris den Antrag auf Aufnahme der „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ in die UNESCO-Welterbeliste eingereicht. Damit hat Hamburg einen weiteren wichtigen Schritt hin zum ersten Weltkulturerbe genommen.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Zahlreiche Mitarbeiter aus Hamburger Behörden sowie Mitarbeiter der Eigentümer der Gebäude wie zum Beispiel die der HHLA aber auch die der Kontorhäuser haben das Projekt unterstützt und dazu beigetragen, dass dieses einzigartige Ensemble nun einen weiteren wichtigen Schritt zur Anerkennung als Weltkulturerbe genommen hat. Im Sommer 2015 werden wir wissen, ob auch die UNESCO von der Bedeutung der Hamburger Speicherstadt und dem Kontorhausviertel überzeugt ist und dieses als Welterbe anerkennt.“

Die zwischen 1885 und 1927 entstandene Speicherstadt gilt als das größte zusammenhängende, einheitlich geprägte Speicherensemble der Welt. Das in direkter Nachbarschaft befindliche und mit diesem in engem funktionalen Zusammenhang entstandene Kontorhausviertel ist eines der eindrucksvollsten Stadtbilder der 1920er Jahre in Deutschland und das erste reine Büroviertel auf dem europäischen Kontinent. Herausragendes Beispiel dieses Komplexes ist das 1922 - 1924 von dem Architekten Fritz Höger errichtete Chilehaus, das als größte baukünstlerische Leistung des deutschen Backstein-Expressionismus bezeichnet werden kann.

Die Antragsunterlagen, die den 300seitigen Antrag, den 96seitigen Managementplan, das 120seitige Speicherstadt Hamburg Entwicklungskonzept, zahlreiche Karten und Dokumente sowie die Veröffentlichung der internationalen Hamburger Tagung „Stadtentwicklung zur Moderne. Die Entstehung großstädtischer Hafen- und Bürohausquartiere“ umfassen, wurde am 20.12.2013 vom Hamburger Denkmalschutzamt auf den Weg gebracht und

  • über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder in Bonn,
  • über das Auswärtige Amt in Berlin und
  • über die Deutsche UNESCO Botschaft
  • jetzt im UNESCO Welterbezentrum in Paris eingereicht.

Im Laufe des Jahres 2014 werden von der UNESCO beauftragte Gutachter von ICOMOS International die Hamburger Stätten aufsuchen und ein Gutachten zum außergewöhnlichen universellen Wert des Ensembles abgeben sowie überprüfen, ob die im Managementplan ausgewiesenen Maßnahmen zum Erhalt der potentiellen Welterbestätten ausreichen. Mitte des Jahres 2015 wird das Welterbekomitee über die Aufnahme von „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ in die UNESCO Welterbeliste entscheiden.

Neben der „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ hat der Bund noch den Naumburger Dom für das UNESCO Welterbe nominiert.

Quelle: Pressestelle der Kulturbehörde


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