Mitten in Hamburgs City befanden sich am Neß zwei Gebäude einer Großbank von 1874 (1.Foto). Das historische stand nicht unter Denkmalschutz; das andere sehr wohl, denn es war ein 50er Jahre-Bau, genauer von 1964 und Zeugnis der Nachkriegsarchitektur. Ein Investor beabsichtigte, dort das gesamte Areal neu zu bebauen und durfte beide Gebäude 2023 abreißen.
Das Grundstück befindet sich gegenüber des Patriotischen Gebäudes (3.Foto) und der Trostbrücke und nicht weit weg von bereits bestehenden Ausgrabungen über Hamburgs früherer Historie mit dem Titel Neue Burg sowie des Mahnmals St. Nikolai. An der Kaikante zum Nikolaifleet befand sich der Fußweg Zollenbrücke (2.Foto).
Nachdem die bestehenden Gebäude abgerissen worden waren, begannen die tiefgreifenden Gründungsarbeiten. Dabei stießen Planer und Bauarbeiter auf alten Bestand, den die Archäolog*innen der Bodendenkmalpflege untersuchen durften. Ausgiebige Recherchen und Ausgrabearbeiten innerhalb einer befristeten Zeit (Ende 09/26) brachten hervorragende Erkenntnisse. Es könnte sich um den mittelalterlichen Stadtkern Hamburgs mit dem Gründungshafen aus 1189 handeln. Überschwemmungen in der damaligen Zeit sowie die nachfolgende Überbauung durch das bereits erwähnte historische Gebäude konservierten dieses Gebiet unmittelbar am Nikolaifleet in hervorragender Weise.
So sind jetzt schon erkennbar eine historische Schleppanlage und Spuren einer alten Werft mit Schiffsnägeln und einer Vielzahl von Kleinteilen nachvollziehbar, die auf den historischen ersten Hamburger Hafen schließen lassen (4.- 7.Foto / scherzhaft Loch Neß genannt). Als bemerkenswerte Fundstücke sind hervorzuheben Plomben mit Hamburger Wappen + Jahreszahl 1613, ein amouröser Pfeifenstopfer aus Bronze in Form eines erotischen Paars, Prägestempel einer österreichische Münze sowie Teile einer Handwaage zum Wägen kleinerer Handelsware (8.Foto). Eine Vielzahl weiterer Fundstücke wurden säuberlich eingetütet und nummeriert (kleiner Auszug als 9.Foto). Die Auswertung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, denn die Erfassung hat Vorrang.
