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Groß-Hamburg-Gesetz

- Metropolregion Hamburg -

Wer aufmerksam durch das Schanzenviertel geht, sieht u.a auf dem Gehweg im Bereich Neuer Pferdemarkt unweit der Schilleroper wiederholt historische Steine auf dem Fußweg, die die Zeichen A/H (2.Foto) tragen. Wer die Straßengabelung Schanzenstraße + Schulterblatt erreicht und sich das Eckhaus genauer von beiden Seiten davorstehend anschaut, stellt fest: rechts befindet sich als Hausschmuck das Hamburger Wappen und links das Wappen von Altona (1.Foto).

Wer im Stadtteil Hoheluft-West gegenüber der Martinistraße Richtung UKE im kleinen Park an der Troplowitzstraße eine Sitzbank nutzt wird bemerken: dort steht ein Granitstein mit dem Hinweis: HP / C 7 / 1789 / N°10 (Hamburg - Lokstedt / Pinneberg / Preußen / 3.Foto). Ein weiterer ähnliches Typs befindet sich an einem kleinen Verbindungsweg entlang der Tarpenbek mit den Markierungen: HP / C 7 / 1785 / N°13.

 

Diese Markierungen weisen darauf hin, dass dort früher einmal die Stadtgrenze von Hamburg gewesen sein musste. Am 1. April 1937 änderte sich das, denn das Groß-Hamburg-Gesetz vom 26.01.37 (Reichsgesetzblatt Teil I von 1937 - Nr.11, ausgegeben zu Berlin) trat in Kraft. Damit vergrößerte sich das Hamburger Staatsgebiet nahezu um das Doppelte.

Die Reichsregierung hatte darin im Artikel I.beschlossen und verkündet, dass "Groß-Hamburg" folgendermaßen neu zugeschnitten wird:

§ 1. Absatz 1: Auf das Land Hamburg gehen von Preußen über:

  • a) die Stadtkreise Altona und Wandsbek (Regierungsbezirk Schleswig),
  • b) der Stadtkreis Harburg-Wilhelmsburg (Regierungsbezirk Lüneburg),
  • c) die Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Wellingsbüttel (Landkreis Stormarn, Regierungsbezirk Schleswig),
  • d) die Gemeinde Lokstedt (Landkreis Pinneberg, Regierungsbezirk Schleswig),
  • e) die Gemeinde Cranz (Landkreis Stade, Regierungsbezirk Stade),
  • f) die Gemeinden Altenwerder, Finkenwerder, Fischbeck, Frankop, Gut Moor, Kirchwerder, Langenbeck, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf sowie die rechts der Elbe gelegenen Teile der Gemeinde Over (Landkreis Harburg, Regierungsbezirk Lüneburg),
  • g) der Wohnplatz Kurslack im Achterschlag (Gemeinde Börnsen, Landkreis Herzogtum Lauenburg, Regierungsbezirk Schleswig).

 

Absatz 2: Auf das Land Preußen gehen über:

  • a) die Stadt Geesthacht unter Eingliederung in den Landkreis Herzogtum Lauenburg, Regierungsbezirk Schleswig,
  • b) die Gemeinde Groß-Hansdorf und Schmalenbeck unter Eingliederung in den Landkreis Stormarn, Regierungsbezirk Schleswig,
  • c) die Stadt Cuxhaven und die Gemeinden Berensch und Arensch, Gubendorf, Holte und Spangen, Oxstedt, Sahlenburg unter Eingliederung in den Landkreis Land Hadeln, Regierungsbezirk Stade.

Hinsichtlich der Grenzen gilt diese gesetzliche Regelung für Hamburg weiterhin.

 

 

 

 

Adresse: diverse Standorte

Homepage:  keine